Finanzielle Chancen für mehr Gesundheit

Der Gesetzgeber bietet finanzielle Anreize, sich noch mehr für die Gesundheit der Beschäftigten zu engagieren:

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Arbeitsentgelt seinen Mitarbeitern weitere Leistungen zur Gesundheitsförderung in Höhe von 500 Euro jährlich anzubieten. Diese unterliegen nicht der Einkommensteuerpflicht. Diese Steuerbefreiung gilt sowohl für Sachleistungen als auch für Barzahlungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maßnahmen im Unternehmen oder außerhalb stattfinden.


Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen

Unser Kursprogramm zu den gesundheitsfördernden Maßnahmen ist bei den Krankenkassen lizensiert. Die Teilnehmer bekommen 80%, max. 75 Euro der Kursgebühren von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Förderung von Präventionsmaßnahmen erstattet. Wir helfen bei den Formalitäten.
Potentialberatung

Die Potentialberatung wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert und hilft Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.

Es werden 50% der Beratungskosten vom Land NRW bezuschusst.

1. Die Potentialberatung ermittelt Stärken und Schwächen im Unternehmen hinsichtlich der Handlungsfelder Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, Arbeit und Gesundheit, Personalentwicklung, Qualifizierungsbedarf, Altersstrukturen, Fachkräftebedarf.

2. Gemeinsam mit den Beschäftigten werden ungenutzte Potentiale identifiziert und Schwachstellen aufgedeckt. Es wird gemeinsam ein verbindlicher Plan zur Verbesserung der betrieblichen Praxis entwickelt und umgesetzt.

3. Mit der Potentialberatung werden drei Schwerpunkte gesetzt:
Arbeitsorganisation
berufliche Weiterbildung
Gesundheit am Arbeitsplatz

Lassen Sie sich beraten!